Bericht
17. Außenwirtschaftsrechtstag 2012

17. Außenwirtschaftsrechtstag 2012 in Münster

Entwicklungen zum Außenwirtschaftsrecht

Das Außenwirtschaftsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung im öffentlichen Wirtschaftsrecht – die deutsche Exportwirtschaft steht trotz aller Krisen in der globalisierten Welt weiterhin gut da. Stehen der immensen Bedeutung adäquate Rechtsschutz- und Streitbeilegungsverfahren gegenüber? Damit befasste sich der 17. Außenwirtschaftsrechtstag. Er wurde vom Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR), ansässig am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht, veranstaltet und behandelte die aktuellen Entwicklungen zum Thema. Zur Tagung kamen Wissenschaftler und Vertreter aus Unternehmen und Anwaltschaft im Alexander-von-Humboldt-Haus der Universität Münster am 11. und 12. Oktober 2012 zusammen.

Begrüßung durch Prof. Dr. Dirk Ehlers

Das Außenwirtschaftsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung im öffentlichen Wirtschaftsrecht – die deutsche Exportwirtschaft steht trotz aller Krisen in der globalisierten Welt weiterhin gut da. Stehen der immensen Bedeutung adäquate Rechtsschutz- und Streitbeilegungsverfahren gegenüber? Damit befasste sich der 17. Außenwirtschaftsrechtstag. Er wurde vom Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR), ansässig am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht, veranstaltet und behandelte die aktuellen Entwicklungen zum Thema. Zur Tagung kamen Wissenschaftler und Vertreter aus Unternehmen und Anwaltschaft im Alexander-von-Humboldt-Haus der Universität Münster am 11. und 12. Oktober 2012 zusammen.

Die Vorträge am Morgen des ersten Tages standen unter dem Thema „Außenwirtschaftlicher Rechtsschutz im Mehrebenensystem“. Prof. Dr. Steffen Hindelang, LL.M., (Freie Universität Berlin) erläuterte die Entwicklung des gerichtlichen Rechtsschutzes im deutschen Außenwirtschaftsrecht; Prof. Dr. Andreas von Arnauld (Universität Münster) stellte die Entwicklung auf europäischer Ebene dar.

Die Rolle nichtstaatlicher Akteure im WTO-Streitbeilegungsverfahren, vorgestellt von Dr. Christian Pitschas, LL.M. (Bernzen Sonntag Rechtsanwälte, Genf), brachte die Perspektive des Welthandelsrechts ein, während Dr. Karsten Nowrot, LL.M., (Universität Halle) die NAFTA Dispute Resolution „zwischen Diplomatie und Recht“ erläuterte und damit einen Vergleich zum eher pragmatisch und weniger rechtsorientiert ausgestalteten Verfahren in Nordamerika gestattete.

Prof. Dr. Jörg Terhechte (Universität Lüneburg) und Dr. Karsten Nowrot (Universität Halle) in der Diskussion

Im zweiten Teil ging es am Nachmittag um die „Möglichkeiten der Durchsetzung privater Rechtsschutzbelange im Außenwirtschaftsrecht“. Eine solche Möglichkeit stellt die Beantragung von Handelsschutzmaßnahmen durch Private dar, wie Dr. Christian Heidfeld (Universität Bielefeld) insbesondere anhand der EU-Antidumping-Verordnung erläuterte.

Im Rahmen der Welthandelsorganisation wurde der vorgeschlagene „NTB Resolution Mechanism“ bezüglich nichttarifärer Handelshemmnisse erläutert, der eine Repolitisierung von Streitigkeiten bedeuten könnte, wie Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte (Universität Lüneburg) in seinem Vortrag kritisch anmerkte.

Eine für die Praxis relevante, nichtförmliche Möglichkeit administrativen Rechtsschutzes stellte Prof. Dr. Jörg Gundel vor, nämlich das SOLVIT-Netzwerk der EU, das über Kontaktstellen (nicht nur) für die Wirtschaft speziell europarechtliche Beschwerden aufgreifen soll.

Im Investitionssschutzrecht besteht mit dem ICSID-Verfahren (International Centre for Settlement of Investment Disputes) eine Rechtsschutzmöglichkeit für Private, dessen Erfolgsbilanz und Reformbedarf Prof. Dr. Rainer Hofmann (Universität Frankfurt) beschrieb.

Zum Abschluss des zweiten Teils wurden mit dem Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Bundessicherheitsrates auch Rechtsschutzdefizite angesprochen, die Prof. Dr. Steffen Augsberg (Universität des Saarlandes) jedoch in seiner verfassungsrechtlichen Analyse aufgrund eines von Verfassungs wegen grundsätzlich gewollten Kriegswaffenausfuhrverbotes für den subjektiven Rechtsschutz verneinte.

Vortrag von Prof. Dr. Steffen Augsberg (Universität des Saarlandes)

Am zweiten Tag wurde der „Rechtsschutz gegen Sanktionen im Außenwirtschaftsrecht“ angesprochen. Dr. Lothar Harings (Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen, Hamburg) stellte die aktuellen Entwicklungen der Embargo-Rechtsprechung dar, Sina Rotsch (Schultze & Braun GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft Frankfurt) Sanktionen gegen Korruption mit Schwerpunkt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M., (Universität Siegen) erläuterte die Vollstreckung gegen ausländische Staaten unter Berücksichtigung der Staatenimmunität. So wurde deutlich, welche Bandbreite an Sanktionen in weiterem Sinne mit unterschiedlichen Ziel- und Schutzrichtungen im Außenwirtschaftsrecht feststellbar ist.

Ein Tagungsband wird im Verlag Wirtschaft und Recht, Frankfurt am Main, erscheinen.